Kein Schadensersatz beim Austausch von asbesthaltigen Fußböden

Der Bundesgerichtshof weist Mieterklage ab – beim Austausch von asbesthaltigen Fußböden sei mit einem Gesundheitsrisiko nicht zu rechnen, das Risiko sei nur um 0,0000027 Prozent erhöht worden. 

-> zum Artikel

Quelle: http://naturallythebest.com/images/asbestos_img.png

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert