Kein Schadensersatz beim Austausch von asbesthaltigen Fußböden

Der Bundesgerichtshof weist Mieterklage ab – beim Austausch von asbesthaltigen Fußböden sei mit einem Gesundheitsrisiko nicht zu rechnen, das Risiko sei nur um 0,0000027 Prozent erhöht worden. 

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Quelle: http://naturallythebest.com/images/asbestos_img.png

 

 

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